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Allgemeines zur OVS

INFORMATION „OFFENE VOLKSSCHULE“ 
Unsere Schule wird als „OFFENE Schule“ geführt. Das bedeutet, dass am Vormittag der Pflichtunterricht laut Stundenplan stattfindet. 
Nach Unterrichtsschluss werden Ihre Kinder von Montag bis Freitag bis 16 Uhr (Mittagessen mit Freizeitpädagog*innen, 
Lernstunde mit Lehrer*innen, anschließend Betreuungszeit) an mindestens drei Tagen / Woche betreut.
Wenn Sie berufstätig sind und eine längere Betreuungszeit benötigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bis 17.30 Uhr (Freitag 16.30 Uhr) in die Spätbetreuung zu schicken. 
Sie entscheiden, an welchen Tagen Sie eine Betreuung wünschen (Minimum: 3 Tage). 
Frühbetreuung gibt es ab 7.15 Uhr gegen Anmeldung (keine Kosten). 
Im Falle einer zu hohen Anmeldezahl (nach den Schuleinschreibungen) entscheidet die Bildungsdirektion über die Aufnahme der Kinder. 

NACHMITTAGSGRUPPEN: 
  • Die Gruppengröße beträgt bis zu 25 Kinder. In einer Gruppe können Kinder aus verschiedenen Klassen sein. 
  • Einrichtungen der Schule (Turnsaal,Gymnastikraum, Spielplatz, ...) werden zum Zweck eines reichhaltigen Angebotes auch am Nachmittag genützt. 
  • Eine Nachmittagsgruppe wird üblicherweise von nur einem Betreuer / einer Betreuerin geführt. Es kann aber aus pädagogischen Gründen der Fall sein,
    dass mehrere Freizeitpädagog*innen in einer Gruppe zum Einsatz kommen. 
  • Wir sind bemüht, die Gruppeneinteilung für das gesamte Schuljahr aufrecht zu erhalten, um den Kindern zu ermöglichen, ein Gemeinschaftsbewusstsein zu entwickeln,
    Freunde zu finden, Freude an gemeinsamen Unternehmungen wie Besichtigungen, Gemeinschaftsprojekte, Ausflügen, etc. zu erleben. 
  • So es die personelle Situation erlaubt, bieten Lehrer*innen und Betreuer*innen Kurse (Kreatives Gestalten, saisonale Projekte, ...) an. 
  • Sollte Ihr Kind an einem dieser Kurse teilnehmen, verlässt es für die Dauer des Kurses (erst ab 14.40 möglich)  die Gruppe und kehrt wieder in seine Gruppe zurück.
    Dies gilt auch für die Teilnahme  an Kursen der angemieteten Vereine, die bei uns im Haus stattfinden. 


ENTLASSENSZEITEN 

  • Sie geben zu Beginn des Schuljahres den Freizeitpädagog*innen die Zeiten bekannt, zu denen  Ihr Kind entlassen werden soll.
  • Mittagessen und Lernzeit sind eine Einheit. Ihr Kind kann frühestens nach der Lernzeit (stundenplanabhängig) entlassen werden. 
  • •Die Entlassenszeiten 14:40, 15:30, 16:00, 16:30, 17:00 bzw. 17:30 Uhr, Freitag bis 16.30 Uhr sind einzuhalten. Spätdienst ist ab 16:00 eventuell in einer Sammelgruppe . 
  • Sollte Ihr Kind ausnahmsweise schon nach dem Unterricht entlassen werden, erledigt es die Aufgabe zu Hause. 
  • Sie können vor der Schule auf ihr Kind warten. Es wird zur Garderobe geschickt. 
  • Sollte Ihr Kind nach der Nachmittagsbetreuung in einen außerschulischen Kurs gehen, gilt es als entlassen und kehrt nicht mehr in die Gruppe zurück. 


FREIZEITPÄDAGOG*INNEN: 
Die Freizeitpädagog*innen sind gut ausgebildete Mitarbeiter*innen der Organisation  „Bildung im Mittelpunkt“ (BiM). 
Gerne steht der Teamleiter Hr.Günther Novotny für Fragen unter der Dienst E-Mail: guenther.novotny@bildung-wien.at
zur Verfügung.


ANMELDUNG FÜR DIE NACHMITTAGSBETREUUNG: 

  • Die Anmeldung erfolgt bei der Schuleinschreibung, in weiterer Folge melden Sie Ihr  Kind jeweils im Sommersemester des laufenden Schuljahres für das
    kommende Schuljahr an. Um die Bedarfsmeldung für das Personal genau erstellen zu können, ersuche ich Sie,  folgende Punkte genau zu beachten: •
    * Ab dem 3. Schultag ist eine Betreuung möglich. 
    * Die Betreuungstage können während des Schuljahres nur in begründeten Ausnahme- und Notfällen geändert werden.
  • Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist nur in Verbindung von Mittagessen und der Lernzeit möglich und gilt verbindlich für das ganze Schuljahr. 


KOSTEN: 

  • Das Mittagessen ist ab diesem Schuljahr 2023/24 gratis, für die Betreuung  sind derzeit 7,10 € / Schultag zu bezahlen. Bei Bedarf können Sie bei der MA 10 – Wiener Kindergärten
    um Ermäßigung ansuchen. Diese Ermäßigung ist vom Familieneinkommen abhängig. 
  • Ermäßigungen (auch Verlängerungen) gelten erst ab Vorlage in der Schule für den nächstmöglichen Verrechnungszeitraum. Formulare dafür können Sie
    unter Downloads herunterladen.
  • Die Bezahlung der Betreuung erfolgen im Nachhinein. Sie bekommen von der MA 56 eine Rechnung und einen Zahlschein per Post. Sollten Sie
    keine Abbuchung wünschen, erhalten Sie eine Rechnung. •Bitte pünktlich einzahlen. Bei einem Zahlungsrückstand von 3 Monaten schließt das Magistrat Ihr Kind
    aus der Betreuung aus. Abgerechnet wird pro Schultag. 

 

WICHTIG! 
  • ••Auch an Konferenztagen gibt es Betreuung und Essen. Bei Bildungstagen (= Fortbildung der Lehrer*innen 2x pro Schuljahr) ist es ebenfalls möglich, Essen
    und Betreuung zur Verfügung zu  stellen –  an diesen Tagen beginnt die Betreuung bereits ab 11 Uhr. Sie werden rechtzeitig über die Termine in Kenntnis gesetzt.
    An solchen Tagen sollten die Kinder spätestens um 14 Uhr abgeholt werden, falls Ihnen dies nicht möglich ist, wird an der Schule ein Journaldienst (die Gruppen
    sind aufgelöst und es bleiben nur so viele Freizeitpädagog*innen, wie notwendig im Dienst) eingerichtet.  
  • Am Tag vor den Weihnachtsferien und jeweils am Freitag vor den Semester-, Oster- und Pfingstferien gibt es Mittagessen und bei Bedarf einen Journaldienst (bis 16.00 Uhr). 
  • In den Ferien und an den schulfreien Werktagen wird bei Bedarf eine ganztägige Betreuung angeboten. Der Betreuungsbedarf wird  von den Freizeitpädagog*innen erhoben und eine Anmeldung für die Herbst-, Semester-, Oster- und Sommerferien kann hier  www.ferieninwien.at erfolgen. Diese Betreuung findet eventuell nicht  am Standort statt, sondern in einer umliegenden VS. 
  • In der ersten Schulwoche gibt es ganztägige Betreuung ab dem 3. Schultag. 
  • In der letzten Schulwoche wird Ihr Kind von Montag bis Donnerstag betreut, am Freitag (Zeugnistag) findet keine Betreuung statt.